Beteiligungsverfahren nach §13 Abs. 4 WPG

Der Wärmeplan befindet sich aktuell noch in der Entwicklung.

Sobald die Entwurfsfassung fertig ist, haben Sie an dieser Stelle die Gelegenheit, nach §13 Abs. 4 WPG Ihre Stellungnahme hierzu abzugeben. Auf diese Möglichkeit wird noch wie üblich öffentlich hingewiesen (Amtsblatt, Homepage der Kommune, etc.). Dies wird den aktuellen Planungen nach gegen März 2025 der Fall sein.

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