Beteiligungsverfahren nach §13 Abs. 4 WPG
Der kommunale Wärmeplan der Stadt Neustadt a.d. Aisch befand sich seit April 2024 in der Entwicklung und wurde im März 2026 beschlossen. Nach §13 Abs. 4 WPG hatten die Bürger die Möglichkeit zu der Entwurfsfassung Stellungnahme abzugeben. Auf dieser Internetseite finden Sie zu den einzelnen Bestandteilen des Wärmeplans Inhalte, Erläuterungen und Onlinekarten. Die Schlussfassungen sind unter dem Punkt Download Wärmeplan einsehbar.