Befragung der Wärmenetzbetreiber

Wir bitten die Wärmenetzbetreiber, sich im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie weiterer natürlicher und juristischer Personen aktiv an der Aufstellung des kommunalen Wärmeplans zu beteiligen. Die gesetzliche Grundlage zu dieser Bitte stellt §7 Abs. 3 Nr. 1 und 3 WPG in Verbindung mit §11 Abs. 1 Nr. 4 WPG dar. Bei dem Fragebogen handelt es sich um einen Muster-Fragebogen, der aus dem Leitfaden des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zur kommunalen Wärmeplanung stammt.

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