Überwiegende Baualtersklassen
Die Karte zeigt das durchschnittliche Baualter der Siedlungsgebiete baublockbezogen.
Die Karte dient als Grundlage für darauf aufbauende Planungen im Rahmen der Aufstellung des Wärmeplans. Beispielsweise weisen ältere Gebäude insgesamt höhere Energieverbräuche auf als jüngere Gebäude.
Während die Karte rechts die in einer Ortsbegehung festgestellte Baualtersstruktur darstellt, gibt die Tabelle unten die Baualter laut Zensusdaten wieder.
Durchschnittliches Baualter je Baublock
Karte: OpenStreetMap Mitwirkende; Bearbeitungsstand: 16.12.2025
Das Baualter und der Gesetzgebungsprozess bzgl. Energieeffizienz im Gebäudebereich
Auf Basis des Baualters kann sehr gut auf die Energieverbräuche geschlossen werden. Denn durch den Gesetzgeber wurden in den letzten Jahrzehnten immer wieder neue Gesetze und Verordnungen erlassen, um die Energieeffizienz von Gebäuden zu erhöhen.
Begonnen hat der Prozess mit der ersten Ölkrise im Jahr 1973. Sie hat gezeigt, wie verwundbar Deutschland durch die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen ist. Wegen ihr wurde 1974 das Energiesicherungsgesetz beschlossen, woraufhin 1977 die 1. Wärmeschutzverordnung (WSV) in Kraft getreten ist. Sie hat zum ersten Mal energetische Mindest-Anforderungen an Neubauten gestellt. Ein ausschweifender Energieverbrauch und der Verschwendung von Rohstoffen sollte so Einhalt geboten werden. Die Wärmeschutzverordnung ist dann 1984 und 1995 fortgeschrieben worden. Dabei wurden stets höhere energetische Anforderungen an Neubauten gestellt. 2002 wurde sie von der Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst. Auch diese wurde in den Folgejahren fortgeschrieben und durch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ergänzt. Die EnEV und das EEWärmeG wurden dann im Jahr 2020 zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammengefasst. Auch dieses wurde in der Zwischenzeit bereits fortgeschrieben.
Typische Energieverbräuche
Durch die Gesetzgebung und die Verordnungen zum Energieverbrauch lassen sich die tyischen Verbräuche nach Baualter klassifizieren. Ältere Gebäude weisen in dem Zusammenhang meist höhere Verbräuche auf als neue. Typische Verbräuche sind beispielhaft in der folgenden Tabelle dargestellt.
Auszug spezifischer Heizenergiebedarfswerte und Brauchwarmwasserbedarfswerte für Wohngebäude in kWh/m²*a
Baualter | EZFH | MFH |
|---|---|---|
bis 1918 | 113 | 98 |
1919 - 1948 | 103 | 94 |
1949 - 1978 | 93 | 86 |
1979 - 1994 | 87 | 80 |
1995 - 2009 | 62 | 67 |
2010 - 2020 | 48 | 43 |
2021 - 2035 | 39 | 42 |
Quelle: Leitfaden Wärmeplanung, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
20. Dezember 1974
Energiesicherungsgesetz
Wegen der hohen Einfuhrabhängigkeit bei Erdöl, Erdölerzeugnissen und Erdgas und der Ölkrise 1973 wird das Energiesicherungsgesetz beschlossen.
20. Dezember 1974
01. November 1977
1. Wärmeschutzverordnung (WSV)
Auf Basis des Energiesicherungsgesetzes tritt die 1. WSV in Kraft.
01. Januar 1984
2. Wärmeschutzverordnung (WSV)
Die 1. WSV aus 1977 wird verschärft.
01. Januar 1984
01. Januar 1995
3. Wärmeschutzverordnung (WSV)
Die 2. WSV aus 1984 wird nochmals verschärft.
01. Februar 2002
1. Energieeinsparverordnung (EnEV)
Die EnEV führt die WSV und die Heizungsanlagen-Verordnung (HeizAnlV) zusammen und erweitert die energetischen Vorgaben.
01. Februar 2002
01. Januar 2009
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
Mit dem EEWärmeG treten weitere Vorgaben zur Nutzung von erneuerbaren Energien beim Heizen in Kraft.
01. Mai 2014
Große Novelle der EnEV
Die Vorgaben der EnEV werden 2013 mit Wirkung zu 2014 deutlich verschärft. Die Vorgaben werden 2016 darüber hinaus nochmals erweitert, beziehen sich aber noch auf die große Novelle 2013/2014.
01. Mai 2014
01. November 2020
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Zusammenfassung der EnEV und des EEWärmeG im neuen GEG.
